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1. NOVEMBER 2017
Ziemlich viel sogar, denn: Der Betreiber einer Website hat gewisse gesetzliche Verpflichtungen. Insbesondere, wenn er seinen Internetauftritt aus geschäftlichen Gründen betreibt. Dann ist er verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen. Die Mindestanforderungen für das Impressum sind in § 5 TMG festgelegt. Generell hat das Impressum einer Website den Zweck über die Identität des Webseitenbetreibers zu informieren. Kommt ein Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten nicht nach, können hohe Geldbußen die Folge sein. Insbesondere, wenn das Impressum fehlt, aber auch, wenn das Impressum „nur“ unvollständig ist.
Datenschutz auf Webseiten – wichtig sind folgende Punkte:
• Datenerhebung
• Fremde Inhalte
• Medieninhalte
Datenerhebungen – das müssen Sie beachten
Nutzern einer Webseite muss es leicht gemacht werden, sich über eventuelle Datenerhebungen, die während oder nach ihrem Webseitenbesuch stattfinden, zu Informieren. Insbesondere Umfang und Zweck der Datenerhebung müssen dargelegt werden. Diese Informationen finden die Besucher in der sogenannten Datenschutzerklärung.
Verantwortung für fremde Inhalte auf Webseiten
Wenn Sie den Inhalt Ihrer Webseite mit Links zu anderen Webseiten anreichern, müssen Sie auch entsprechend vorgehen. Solche Inhalte müssen Sie sogar regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und entsprechend kennzeichnen. Dies gilt übrigens auch generell für fremde Inhalte. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften, die hier zum tragen kommen, beziehen sich immer auf den Schutz von personenbezogenen Daten.
Aufgepasst beim Einsatz von Medieninhalten
Auch Medieninhalte fallen unter den Datenschutz. Mit Medieninhalten sind insbesondere solche Medien gemeint wie Bild- oder Videodateien, in denen fremde Personen gezeigt werden. Wenn Sie solche Dateien verwenden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese Personen Ihnen ihre ausdrückliche Einwilligung für die Veröffentlichung erteilt haben.
Übrigens: Die sozialen Netzwerke sind immer noch im Trend und wichtig für Unternehmen. Allerdings ist es bisher gerichtlich noch nicht entschieden worden, wie sich die rechtlichen Bestimmungen sich mit einer unternehmerischen Social-Media-Präsenz vereinbaren lassen.
Haben Sie Ihre Webseiteninhalte im Griff? Kommen Sie allen gesetzlichen Vorschriften nach? Falls Sie sich nicht sicher sind, kann Sie ein Datenschutzbeauftragter auch hier unterstützen.