23. FEBRUAR 2018

In Deutschland und in Österreich ist das Datenschutzrecht in besonderen Gesetzen geregelt. Für Unternehmer ist hauptsächlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Datenschutzgesetz (DSG) relevant. Es regelt den Schutz von personenbezogenen Daten. Das BDSG / DGS wird von einer Reihe von Nebengesetzen ergänzt – insgesamt 18 verschiedene! Sie alle zu kennen und umzusetzen ist nicht immer ganz einfach. Es gibt auch spezielle Landesdatenschutzgesetze. Neu wird sein ab 2018, dass in den EU-Mitgliedstaaten eine neue, viel schärfere europäische Datenschutzgrundverordnung gilt. Die Aufgabe der EU-DGSVO ist, bisher vorhandene Datenschutzbestimmungen zu ergänzen bzw. teilweise sogar zu ersetzen. Klingt das alles schon sehr verwirrend für Sie? Trotzdem müssen Sie als Unternehmer die relevanten Gesetze kennen und einhalten.

 

Das Datenschutzgesetz (DSG) Österreich

Kurz – BDSG / DGS, ist das wichtigste unserer Datenschutzgesetze. Es verpflichtet jedes Unternehmen zum Datenschutz. Die EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) wird damit umgesetzt, die Umfang, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ganz genau regelt. Das BDSG / DGSschützt den Einzelnen vor Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht. Erlaubt sind demnach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht nur dann, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage oder die ausdrückliche Einwilligung des Einzelnen vorliegt. Das BDSG / DGS regelt die Pflicht eines Unternehmens, wie es die Daten seiner Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schützen muss. Es gibt vor, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, damit keine Bußgelder drohen.

DIE EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG DSGVO

Die EU-DSGVO wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet mit Wirkung zum 25. Mai 2018. Sie gilt verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten und harmonisiert die einzelnen nationalen Datenschutzgesetze. Gleichzeitig ist sie viel strenger ausgelegt. Ihr Ziel ist es, die Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen im Hinblick auf deren persönliche Daten. Die Verordnung wirkt sich auch auf die Datenschutzbestimmungen deutscher Unternehmen aus.

 

Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz

Interessant zu wissen: Solange ein Spezialgesetz wie das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder das Telemediengesetz (TMG) greift, werden die allgemeinen Regeln des BDSG nicht angewendet. Im TKG wird der Wettbewerb im Telekommunikationsbereich regelt. Das Internetrecht steht dabei im Mittelpunkt. Sein Schutz bezieht sich bei personenbezogenen Daten besonders auf Datenbestand, Datenverkehr und Datennutzung. Es regelt Pflichten für Unternehmen, die Nutzungsdaten im Internet erheben. Website-Compliance und ein sorgsamer Umgang mit elektronisch erhobenen Nutzerdaten sind die Kernpunkte. Die neue EU-DGSVO wirkt sich übrigens auch auf diese beiden Gesetze aus.

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